ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 VERMARKTUNGSVERTRAG
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Übersendung von Verkaufs- oder Vermietungsunterlagen (Exposé) auf Anforderung, Vor-Ort Besichtigungen oder durch die Aufnahme von Verhandlungen mit Verkäufern / Vermietern eines durch uns angebotenen Objektes kommt ein gemeinsamer Maklervertrag mit Ihnen als Miet- bzw. Kaufinteressent zustande (Siehe § 2).
Grundsätzlich ist uns eine provisionspflichtige Vermittlungstätigkeit für die andere Seite beabsichtigter Verträge gestattet.
§ 2 VERMARKTUNGSCOURTAGE
Wird durch unsere Tätigkeit ein Miet- oder Kaufvertrag bezüglich eines sich in unserem Angebot befindlichen Objektes abgeschlossen, so ist eine Courtage an uns fällig. Die Vermittlungsprovision ist objektabhängig und errechnet sich wie folgt:
KAUF
- Bei Vermittlung von Grundstücken, welche bebaut oder unbebaut sind, jeweils 5,25 % zuzüglich MwSt. vom Kaufpreis einschließlich allen Zubehörs und Bestandteile bzw. Leistungen, welche der Käufer übernimmt (z.B. Küchenablöse etc.) vom Käufer.
MIETE
- Bei der Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. (ohne Betriebs- bzw. Heizkostenvorauszahlungen, Stellplätzmieten, Nebenleistungen etc.) vom Mieter.
- Bei der Anmietung von Gewerberäumen (auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüglich MwSt. vom Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen)
Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung.
Sollte der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen.
§ 3 NOTARIELLE BEGLAUBIGUNG / ABSCHLUSS MIETVERTRAG
Wir haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen.
Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 GLEICHWERTIGKEIT
Wird ein durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich der für den vorab geschlossenen Mietvertrag schon gezahlten Courtage, nach zu zahlen.
§ 5 SCHADENERSATZ
Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektronischer Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt.
Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessenten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, so ist der Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekannt, so verpflichtet sich der Interessent uns dies schriftlich, innerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen und uns gleichfalls nachzuweisen, woher das Angebot bereits bekannt ist.
§ 6 HAFTUNG
Die Angaben und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen der Eigentümer bzw. bevollmächtigter Dritter.
Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen.
Die von uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile.
Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen.
Wir sind nicht verpflichtet, den höchsten Geboten einen Zuschlag zu erteilen. Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehalten.
§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Sollten ein oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.
Stand 01.01.2017
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